Für Universitäten
Sensible Forschungsdaten direkt am Campus
Neben den teilnehmenden Forschungsdatenzentren planen wir aktuell auch die Aufnahme von Universitäten in das RDCnet. Für die Hochschulen heißt das: ein direkter Zugang zu sensiblen Forschungsdaten für die Forschenden vor Ort.
Teilnahme am RDCnet
Universitäten nehmen am RDCnet als datenempfangende Partei teil, also als Standort, der gesicherte Gastwissenschaftsarbeitsplätze betreibt. Die rechtliche Grundlage bildet ein multilateraler Kooperationsvertrag, den alle teilnehmenden Institutionen unterzeichnen und der die technischen und organisatorischen Voraussetzungen beschreibt. Diese verstehen sich als Mindestsicherheitskriterien, die umgesetzt sein müssen, damit die Sicherheit der Daten jederzeit gewährleistet ist. Eine Zusammenfassung finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
Für die administrative Abwicklung entwickeln wir darüber hinaus ein Buchungssystem für die Arbeitsplätze: RDCdesk bindet alle Beteiligten in einen gemeinsamen Buchungsprozess ein, sodass keine zusätzlichen bilateralen Absprachen nötig sind.
Aktueller Stand
In der aktuellen Phase konzentriert sich das RDCnet auf einen stabilen Produktivbetrieb mit den teilnehmenden Forschungsdatenzentren. Parallel dazu bereiten wir die Öffnung des Netzwerks für Universitäten vor. Hierzu läuft derzeit eine Bedarfsumfrage an deutschen Universitäten, um das grundsätzliche Interesse an einer Teilnahme zu erfassen.
Unabhängig davon können Sie uns jederzeit eine unverbindliche Interessenbekundung zukommen lassen. Sie hilft uns bei der Planung und bei der Auswahl der ersten Partner, die in das Netzwerk integriert werden.
Voraussetzungen am Standort
Die folgenden drei Punkte bilden den Kern der technischen und organisatorischen Maßnahmen. Die vollständige Fassung der Maßnahmen finden Sie im Anhang des Kooperationsvertrages.
Sicheres Arbeitsterminal
Als Arbeitsterminal dienen in der Regel sogenannte Thin Clients: restriktiv konfigurierte Rechner, die ausschließlich dem Zweck dienen, sich mit der Infrastruktur eines datengebenden Forschungsdatenzentrums zu verbinden. Darüber hinaus besitzen sie keinerlei Funktionalität – etwa keinen allgemeinen Internetzugang und keine Möglichkeit, Screenshots anzufertigen. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Konfiguration finden Sie unter Veröffentlichungen.
Gesicherter Raum
Die Arbeitsterminals müssen sich in einer gesicherten Räumlichkeit befinden, dem sogenannten Datensicherheitsraum. Das bedeutet insbesondere:
- Der Raum ist nur für autorisierte Personen zugänglich und bleibt ansonsten stets abgeschlossen.
- Unbefugte haben keine Möglichkeit, auf die Bildschirme zu blicken.
- Eigene elektronische Geräte – etwa Smartphones oder Laptops – dürfen nicht mitgenommen werden; zur Aufbewahrung sind Spinde oder Schränke bereitzustellen.
- Der Zugang ist auf die regulären Öffnungszeiten beschränkt.
Personal vor Ort
Es muss Personal zur Verfügung stehen, das die Einhaltung der technischen und organisatorischen Maßnahmen sicherstellt. In erster Linie bedeutet dies:
- Kontrolle der Identität: Bevor Forschenden Zugang zum Arbeitsplatz gewährt wird, ist die Prüfung anhand eines amtlichen Lichtbildausweises erforderlich.
- Vor dem erstmaligen Betreten unterzeichnen Forschende die „Regelungen zur Nutzung von Gastwissenschaftsarbeitsplätzen innerhalb eines Datensicherheitsraumes“ – das entsprechende Formular wird vom RDCnet bereitgestellt.
- Regelmäßige Kontrolle, ob die Maßnahmen zur Raumsicherung eingehalten werden, etwa das Verbot elektronischer Geräte.